AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietpreise
Die Preisliste gilt für das laufende Jahr.
Im Mietpreis ist enthalten:
- Freie Kilometer ab 14 Tage
- Vollkaskoversicherung mit 1000,- €, Teilkasko mit 1000,- € Selbstbeteiligung.
- Schutzbrief für In- und Ausland.
Mietvertrag
Berechnung
des Mietpreises erfolgt bis zur Fahrzeugrücknahme. Die Rücknahme ist im Mietvertrag festgelegt. Wird das Wohnmobil vor der vereinbarten Zeit zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht.
Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 25 %, mindestens jedoch 200,- € / bei Buchungen aus demAusland 500,-- €, sofort fällig. Die Restsumme ist bis spätestens 4 Wochen vor Mietantritt ohne weitere Aufforderung zu zahlen. Übersteigt der Mietpreis nicht die Anzahlung, ist der gesamte Mietpreis bei Vertragsabschluß fällig. Mahngebühren werden mit 10,- € pro Mahnung berechnet.
Kaution
Bei der Übergabe des Reisemobils muss eine Kaution in Höhe von 1.000,- € in Bar hinterlegt werden. Die Kaution wird dem Mieter auf dem Übergabeprotokoll quittiert. Wird das Reisemobil ohne Beschädigungen zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, erhält der Mieter die Kaution zurück. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Wohnmobil verspätet zurückgegeben, kann die volle Kaution einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist.
Die Selbsbeteiligung kann bei Abschluss eines Reiseschutzpaketes auf 250,-€ reduziert werden. Einzusehen unter www.urlaubsschutzpaket.de
Rücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter, sind folgende Rücktrittskosten fällig:
- 30% des Mietpreises ab 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn - 60% des Mietpreises vom 20. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn - 100% des Mietpreises ab 7 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn.
Der Rücktritt hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Es zählt der Posteingang beim Vermieter. Wird das Reisemobil ohne Rücktrittserklärung nicht übernommen, ist der volle Mietpreis zu zahlen. Ein vom Mieter gestellter Ersatzmieter muss nicht in jedem Fall vom Vermieter angenommen werden. Stornierungsgebühr ab Anzahlung bis 60 Tage vor Reiseantritt beträgt 20% vom Mietpreis.
Freie Kilometer
Ab 14 Tagen Mietdauer sind alle Kilometer frei. Unter 14 Tagen sind am Tag 200 Kilometer inklusive. Mehrkilometer werden mit 0,30 € berechnet.
Übergabe, Rückgabe, Reinigungsgebühren
Die Servicepauschale in Höhe von 130,-€ fällt einmalig pro Anmietung an und beinhaltet die technische Überprüfung und die betriebsbereite Übergabe des Fahrzeugs einschließlich einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung sowie einem vollen Kraftstofftank sowie einem vollen Gasbehälter (11 Kg) und das Toilettenkonzentrat. Treibstoff und Betriebskosten sind nicht im Mietpreis enthalten und gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und sind vollgetankt wieder zurückzugeben. Betankungskosten bei nicht vollem Tank 2,10 € je Liter.
- Das Reisemobil kann am vereinbarten Tag ab 13.00 Uhr übernommen werden. Nach
Absprache evtl. auch früher. Wird das Reisemobil nicht zur vereinbarten Zeit übernommen, berechnen wir pro halbe Stunde Verspätung 30,- € als Bereitstellungsgebühr. Maximale Bereitstellungsdauer 1 Stunde. Der Mieter hat bei Verspätung unter Umständen mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen, da andere Übergaben oder sonstige Termine vorgeschoben werden.
- Die Rückgabe des Wohnmobils erfolgt am letzten Miettag zur vereinbarten Zeit ab 8.00- 11.00 Uhr. Die Rückgabezeit wird auf dem Übergabeprotokoll bei der Übergabe festgelegt und ist unbedingt einzuhalten. Wird das Reisemobil verspätet zurückgebracht, berechnen wir pro halbe Stunde Verspätung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,- €. Auch haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden.(Nachfolgetermine können nicht eingehalten werden)
- Das Wohnmobil ist innen - alle Schränke, Truhen, Waschraum, Toilette, Führerhaus und Fußboden sind feucht auszuwischen(Saugen) - im gereinigten Zustand zu übergeben. Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und auszuspülen. (Keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden. Die Fenster nicht mit spiritushaltigen Reinigungsmitteln reinigen.) Für Schäden haftet der Mieter.
- Ist die Reinigung nicht oder nur zum Teil erfolgt, so hat der Mieter für eine Innenreinigung 90,- €, Außenreinigung 50,-€, für eine Toilettenreinigung zusätzlich 50,- € und für eine Reinigung durch Verschmutzung durch Tiere nochmals 50,- € zusätzlich zu zahlen.
Fahrer
Für Fahrzeuge bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht
Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt und im Mietvertrag angegeben sein und mindestens zwei Jahre im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse sein.
Für Fahrzeuge über 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht
Die Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt und im Mietvertrag angegeben sein und mindestens zwei Jahre im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse sein.
Nutzung
Das Wohnmobil darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Rauchen ist ausdrücklich verboten. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters.
Auslandsfahrten
Fahrten ins Ausland, wo nicht eindeutig der Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer gewährleistet ist, sind zu unterlassen. Bei Zweifel bedarf es der Klärung vor Übernahme des Wohnmobils durch den Vermieter. Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder kriegerische Handlungen, so ist dieses Gebiet sofort zu verlassen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Folgeschäden.
Reparaturen am Mietfahrzeug bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters.
Unfall
Bei jedem entstandenem Unfall, Vandalismus, Brand, Wildschaden oder Diebstahl ist immer die zuständige Polizei und der Vermieter zu verständigen. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen.
- Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
- Der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch oder per Fax zu verständigen.
- Der Vermieter behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.
Versicherungsschutz
Haftpflichtversicherung - unbegrenzte Deckung, Vollkasko 1.000,- € und Teilkasko 1.000,- € SB ,es wird eine ADAC oder anderweitige Mitgliedschaft empfohlen.
Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet im Rahmen der jeweiligen Beträge der Selbstbeteiligung der einzelnen Versicherungen je Schadensfall in voller Höhe.
- Bei Schäden, welche von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter in vollem Umfang. Gründe hierfür kann Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Alkohol oder Drogenkonsum sein.
- Weiterhin gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen. Empfohlen wird dringend der Abschluss des Urlaubsschutzpaketes. Bei Abschluss dieses Paketes treten Sie hiermit Ihre Rechte in Höhe des Schadens an die Firma Caravan-Kutscher ab.
Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit dies im Rahmen der für das Wohnmobil abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt ist. Sollte das Fahrzeug durch einen Vormieter beschädigt oder Fahruntauglich sein, besteht kein Recht auf ein Ersatzfahrzeug durch den Vermieter. Es wird jedoch das möglichste getan um ein Ersatzfahrzeug zu stellen.
- Für durch die Versicherungen nicht abgedeckte Schäden haftet der Vermieter nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Reifenschäden sind durch den Mieter zu tragen! Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Vermieters.
Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen.
- Die unwirksamen Bestimmungen müssen entsprechend umgedeutet werden, so dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.