Mietpreise und Kaution

Die Mietpreise ergeben sich aus der gültigen Caravan-Kutscher-Preisliste und werden vertraglich vereinbart. Bei einer Mietdauer ab 14 Tage sind alle Kilometer inkl., darunter 200km pro Tag. Mehrkilometer werden mit 0,32 € berechnet. Die Mietpreise beziehen sich auf die Nächte und sind zu den jeweiligen Fahrzeugen auf unserer Homepage einsehbar. Tag der Abholung ab 14:00 Uhr/ Rückgabe bis 10:30 Uhr am letzten Miettag. Im Mietpreis enthalten sind Haftpflicht- und Kaskoversicherung mit 2.000,- € SB, Teilkasko mit 1.000,- SB. Die Kaution von € 1.000,00 muss am Tag der Fahrzeugübernahme beim Vermieter in Bar gebührenfrei hinterlegt werden. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als14 Tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung durch den Vermieter erstattet. Kommt der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Spätestens 10 Tage nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlungin Höhe von ca. 25% fällig. Die Höhe der Anzahlung wird auf dem Mietvertrag ausgewiesen und nach Eingang dem Mieter umgehend bestätigt. Erst nach Eingang der Anzahlung ist das Fahrzeug verbindlich reserviert.

Übernahme, Rückgabe, Endreinigung

Übernahme und Rückgabezeit sind auf dem Mietvertrag verbindlich vereinbart. Bei eventuell erforderlichen oder zwangsläufigen Änderungen ist der Vermieter unverzüglich (so schnell wie möglich) zu informieren. Dabei hat die telefonische Kommunikation Vorrang. Bei missglückten Anrufversuchen sind alle anderen Informationsmöglichkeiten (Anrufbeantworter, SMS, Mail) parallel zueinander zu nutzen. Bei verspäteter Rückgabe berechnet der Vermieter pro angefangener Stunde € 45,-- (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den entsprechenden Gesamttagespreis). Kosten die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Mieter oder eine andere Person gegenüber dem Vermieter Ansprüche wegen einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Fahrzeugrückgabe geltend macht, trägt der Mieter. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden. Das Reisemobil wird voll getankt übergeben und muss voll getankt zurückgebracht werden. Anderenfalls berechnet der Vermieter die entstandenen Kosten. Treibstoff- und Betriebskosten während der Mietdauer trägt der Mieter. Alle Reisemobile werden an den Mieter innen und außen sauber übergeben und sind von diesem in demselben sauberen Zustand wieder zurückzugeben. Auf Wunsch, bzw. bei ungründlicher Reinigung übernimmt Caravan-Kutscher die Endreinigung, wobei Zusatzkosten in Höhe von 50,-€ für eine Außenreinigung, für eine Innenreinigung 150,- €, für eine Toilettenreinigung zusätzlich 50,- € entstehen.

Reiserücktritt:

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen, da im Falle des Rücktrittes vom Vertrag der volle Mietpreis inklusive Nebenkosten fällig wird. Vermittelt der Mieter einen Ersatzmieter für den Vertragszeitraum, so kann sich der Preis für den verhinderten Mieter reduzieren.

Mindestalter, berechtigte Fahrer

Das Mindestalter des Mieters und jedes Fahrers beträgt 21 Jahre. Sowohl Mieter als auch Fahrer müssen seit mind. einem Jahr in Besitz eines Führerscheins der Kl. III bzw. der Kl. B, bzw. eines entsprechenden nationalen/ internationalen Führerscheins sein.

Auslandsfahrten

Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

Verhalten bei Unfällen

Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.- Der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch oder per Fax/Email zu verständigen. Weitere Entscheidungen liegen im Ermessen des Vermieters.

Reparaturen

Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von € 100,00 ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden.

Tiere / Rauchen

Aus Rücksicht auf Folgemieter ist die Mitnahme und Aufenthalt von Haustieren, sowie das Rauchen im Wohnwagen/-mobil nicht gestattet.

Haftung des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln. Außergewöhnliche Beanspruchung, die über die allgemein verkehrsübliche Benutzung eines Fahrzeuges hinausgeht, ist unzulässig. Die Haftungsfreistellung aus Teil und Vollkaskoversicherung entfällt, wenn der Mieter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Darüber hinaus haftet der Mieter bei schuldhafter Verursachung in folgenden Fällen: - wenn Schäden aufgrund drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit verursacht wurden - wenn der Mieter oder der Fahrer, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat, Unfallflucht begeht.

Haftung des Vermieters, Verjährung

Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Dieser Haftungsmaßstab gilt auch für die Fälle von Leistungshindernissen bei Vertragsschluss. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit. Ansprüche, die nicht ausgeschlossen sind, sondern nur ihrem Umfang nach beschränkt wurden, verjähren in einem Jahr, ausgehend von dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Ansprüchen begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen und solchen nach Produkthaftungsgesetz, verjähren Schadenersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers in fünf Jahren, ausgehend von dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für beide Teile ist Cottbus. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen.
Die unwirksamen Bestimmungen müssen entsprechend umgedeutet werden, so dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.